Verkehrstherapie

Richtet sich an Menschen, die ihren Fahrausweis wieder bekommen möchten und deren Gutachten die charakterliche Fahreignung verneint. 

Im Kanton Zürich ist es das Strassenverkehrsamt, das eine Verkehrstherapie empfiehlt oder verfügt. Im Kanton Schaffhausen ist es die Staatsanwaltschaft. 

Nach einer Verkehrstherapie wird zur Bejahung, im schlechtesten Fall zur Verneinung, erneut ein Gutachten zur Beurteilung der charakterlichen Fahreignung erstellt. 

Ziel der Verkehrstherapie ist mehr Sicherheit auf den Strassen!

Diese wird mit der Attestierung der charakterlichen Fahreignung begründet. Damit erhalte ich den Führerausweis zurück oder kann ihn erneut erwerben. 

In der Verkehrstherapie geht es darum, die Hintergründe/innere Motivation der zu Delikten geführten Handlungen zu entdecken. Damit lerne ich mein System kennen und aus dieser inneren Sicht kann ich Strategien zur Vermeidung von Verkehrswiderhandlungen entwickeln. 

Zwischen den Therapiestunden gibt es Aufgaben, die ich schriftlich zur nächsten Stunde mitbringe.  Das heisst, dass ich zu jeder Therapiestunde den Zettel mit den Aufgaben sowie das Stundenhonorar von SFr. 180.- in bar mitbringen. Die Aufgabenzettel erhalte ich am Ende der Therapie zurück. Sie werden mir gute Hilfe leisten bei der Vorbereitung auf die Neubegutachtung.

 

Am Schluss erhalte ich die Bestätigung der durchgeführten Verkehrstherapie und die Quittung der bezahlten Sitzungen. 

Nicht vergessen! Zur ersten Sitzung das verkehrsdiagnostische und/oder verkehrsmedizinische Gutachten sowie die Verfügung vom Strassenverkehrsamt/Staatsanwaltschaft mitbringen.